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baustelle 02

Maschinenlärm ist, im Gegensatz zum Körperschall, direkt durch die Luft transportierte Energie. Entsprechend handelt es sich häufig um Nachbarschaftslärm, mit einer Beurteilung auf Basis der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) oder um Maschinenlärm in Fabrikationshallen mit einer Beurteilung über die SUVA-Richtlinien.

Ob während der Planungsphase ein Lärmgutachten notwendig ist, ob die Aussenhülle eines Fabrikationsraumes dimensioniert werden soll, ob Maschinenlärm durch Kapselung oder Schalldämpfer reduziert werden müssen - unsere Beratung setzt mit dem Augenschein vor Ort ein und führt je nach Fall mit Messungen, Berechnungen und konkreten Konstruktionsvorgaben zum Ziel. Die Lärmvorschriften werden eingehalten und Belästigungen soweit möglich reduziert.

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